Hinweis zu Erstberatungen:

Das Förderprogramm KOMPASS verzeichnet weiterhin eine sehr hohe Nachfrage. Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, wird die Ausgabe von Qualifizierungsschecks im Zeitraum von Mai bis voraussichtlich Oktober 2026 bundesweit begrenzt. Diese Regelung gilt für alle Anlaufstellen. Eine zeitnahe Ausstellung eines Qualifizierungsschecks kann somit nicht in allen Fällen gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und wenden Sie sich nur an eine Anlaufstelle. Mehrfachanfragen führen zu Verzögerungen im Gesamtprozess. Für eine zügige und erfolgreiche Antragstellung stimmen Sie den gesamten Antragsprozess bitte eng mit Ihrer Anlaufstelle ab und nutzen Sie deren Begleitung durchgängig. Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht.  Über etwaige Änderungen informieren wir an dieser Stelle. Wir danken für Ihr Verständnis.

Anträge auf eine Aufnahme in das KOMPASS - Programm über unsere Beratungsstelle sind ausschließlich möglich, wenn Sie sich hier registrieren.

KOMPASS für Solo-Selbstständige

KOMPASS ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und
des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) zur Qualifizierung von Solo-Selbstständigen.
Ziel ist es, Solo-Selbstständigen durch die Förderung von Weiterbildungen zu mehr Bestandsfestigkeit und Krisensicherheit zu verhelfen.

Was wird gefördert?

  • berufliche Qualifizierungen bzw. Weiterbildungsmaßnahmen von Soloselbstständigen zur Sicherung der beruflichen Existenz
  • Qualifizierungsmaßnahmen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Solo-Selbstständige

  • mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland,
  • die seit mindestens seit 2 Jahren am Markt bestehen,
  • maximal eine Person in Vollzeit beschäftigen und
  • ihr Einkommen überwiegend (≥ 51%) aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit beziehen.

Als Ihre Anlaufstelle

prüfen wir in Beratungsgesprächen die grundsätzliche Förderfähigkeit, Ihren individuellen Qualifizierungs- bzw. Weiterbildungsbedarf, geben anbieterneutrale Empfehlungen ab und stellen auf dieser Basis einen Qualifizierungsscheck aus. (Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht.)

Anträge auf eine Aufnahme in das KOMPASS - Programm über unsere Beratungsstelle sind ausschließlich möglich, wenn Sie sich hier --> registrieren.

Die Bearbeitung erfolgt nach zeitlicher Reihenfolge, maßgeblich ist der Zeitpunkt der ersten Anfrage.
Beachten Sie bitte, dass eine Registrierung/ Anmeldung auf der Warteliste ausschließlich einmal möglich ist.

Registrierung/Warteliste

Einwilligung*

Finanzierung und Förderung

Das Beratungs- und Qualifizierungsangebot wird im Rahmen des Programms „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) 2023-28 gefördert.