Sicherheitsbeauftragter

Titel:

Sicherheitsbeauftragter

gem. § 12 ArbSchG
Kurzbe­schreibung:
Für Unternehmen und Institutionen, Einrichtungen der Bundes- und Landesbehörden sowie für Kommunalverwaltungen.
Förderung:
sonstige
Zielgruppe:
alle
Fach­bereich:
Arbeitsschutz
Abschluss:
Dauer:
2 Tage
Termin:
auf Anfrage
Ort:
Güstrow, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, nach Absprache

Lernziel

  • Verhaltens- und Handlungssicherheit um im Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren (Arbeitsschutz) zu erkennen und darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind

Inhalte

  • Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Rechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzorganisation und Aufgaben der Beteiligten im Arbeitssystem
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten
  • Arbeitsschutz in Deutschland
  • die gesetzliche Unfallversicherung
  • Arbeitsunfälle
  • die Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG
  • Grundlagen der Gefahrenerkennung im Betrieb
  • Erste Hilfe + Brandschutz
  • Motivation und Kommunikation im Bereich Arbeitsschutz
  • Notfallmanagement
  • Arbeits- und Wegeunfälle

Information / Anmeldung

Fon: 0381 - 364 466 281 (Rostock)
Fon: 03843 - 77 36 135 (Güstrow)
mobil: 0176 343 97 183

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