Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung

Zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung DE06/54273

Zertifiziert nach AZWV

Mittelabruf

Mittelabruf

Mittel können nach Abschluss eines Vertrages per Mittelabruf in Raten abgerufen werden.

Die Mittel der jeweiligen Rate dürfen nur insoweit angefordert werden, als sie innerhalb von 2 Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt werden.

Für den Nachweis der Mittelverwendung müssen bei jedem Mittelabruf Unterlagen in Form der ausgefüllten Belegliste sowie alle entsprechenden Belege im Original eingereicht  werden.

 

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