Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung

Zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung DE06/54273

Zertifiziert nach AZWV

Punkt 3: LAP

Punkt 3: Lokaler Aktionsplan

Ausgehend von den Problemlagen im Fördergebiet wurden im Rahmen des Bundesprogramms STÄRKEN vor Ort eine Lokaler Aktionsplan entwickelt. Vereine, Institutionen sowie weitere öffentliche und private Einrichtungen des Landkreises Güstrow wurden aufgerufen, Mikroprojekte einzureichen. Alle eingereichten Mikroprojekte mussten einem oder mehreren der nachfolgenden zentralen Ziele des Programms zugeordnet werden können.

  1. Erfolgreiche soziale, schulische und berufliche Integration von benachteiligten jungen Menschen
  2. Erfolgreiche berufliche Integration von Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben
  3. Förderung von Teilhabe, Chancengleichheit und Bildung der Adressaten durch ihre Aktivierung
  4. Aktivierung der zivilgesellschaftlicher Beteiligung und Vernetzung der lokalen Akteure

Träger des Lokalen Aktionsplanes war das Jugendamt des Landkreises Güstrow. Deshalb wurden vorrangig Projekte und Maßnahmen gefördert, welche sich an junge Menschen desLandkreises Güstrow richten.

Die benannten zentralen Ziele des Programms wurden für den Landkreis Güstrow wie folgt untersetzt. Alle eingereichten Mikroprojekte mussten sich inhaltlich auf diese Ziele beziehen. Die aufgeführten Indikatoren konnten durch eigene geeignete Indikatoren ersetzt oder ergänzt werden.

Zielbereich 1: Unterstützung der schulischen, sozialen und beruflichen Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen

  • Beseitigung von Ausbildungshemmnissen/-defiziten der Adressaten
  • umfassende Orientierungshilfen und dauerhafte Begleitung entlang der Bildungs- u. Erwerbsbiografie (Berufswahl, Motivation, Training, Engagement, Kompetenz, Beschäftigung, Vermittlung)
  • Erhöhung des Leistungsvermögens und der Ausbildungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern, deren Schulerfolg durch besondere Probleme gefährdet oder beeinträchtigt sind
  • Stärkung sozialer Kompetenzen, Stabilisierung der Persönlichkeit und des sozialen Settings der Adressaten
  • Erlangung der anforderungsgerechten Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit
  • Verbesserung des Arbeitsmarkzugangs und der sozialen Integration junger benachteiligter Menschen

Zielbereich 2: Unterstützung der sozialen und beruflichen Integration von Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben

  • junge insbesondere allein erziehende Mütter (15-20 Jahre) mit und ohne Schul- u. Berufsabschluss und junge arbeitslose Frauen (bis 26 J.) über spezifische Maßnahmen in Arbeit und Beschäftigung bringen
  • Vermittlung von Grundkenntnissen und Fertigkeiten, zur Erweiterung des Berufwahlspektrums
  • Vereinbarkeit von Lebenswegplanung und Berufsorientierung für junge Frauen und Mütter
  • Entwicklung und Erlangung der Leistungs- u. Erwerbsfähigkeit junger Frauen und Mütter und berufliche Eingliederung
  • Bessere soziale und kulturelle Integration von Frauen mit Migrationshintergrund
  • Nutzung des geistig kulturellen Potenzials der Migranten
  • Mehr Toleranz und Demokratie im Miteinander von deutschen Bürgern und Bürgerinnen und Migranten und Migrantinnen

Zielbereich 3: Verbesserung der sozialen Infrastruktur für Jugendliche, junge Erwachsene und Frauen durch lokale Aktivierung und Kooperation

  • Orientierung, Motivation und Aktivierung durch Individualcoaching, Beratung, Anleitung und Begleitung durch Aufbau eines Beratungsnetzwerkes, insbesondere in entlegenen ländlichen Regionen, getragen von der vorhandenen Zielgruppe mit direktem regionalen Bezug
  • Entwicklung der Persönlichkeiten der Adressaten und Stärkung sozialer Kompetenzen zur gezielten Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt
  • Unterstützung bei Problemen, welche Förderung und Einübung von Einstellungen und Fähigkeiten für eine erfolgreiche Bewerbung behindern
  • Erhöhung und insbesondere Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit sozial benachteiligter Adressaten
  • Stabilisierung und Neuformierung des Netzwerkes aus Beratungs- u. Betreuungsstellen, Vereinen und Organisationen

Zielbereich 4: Verbesserung des sozialen Klimas durch Förderung der Teilhabe, Chancengleichheit und sozialen Integration der Adressaten durch lokale Aktivierung und Kooperation

  • Integration von Benachteiligten in das soziale Umfeld mittels Steigerung des Selbstwertgefühls und der Achtung durch Übernahme gemeinnütziger Aufgaben; Verbesserung der Wahrnehmung und Akzeptanz dieser größer werdenden Randgruppen durch die Gesellschaft

Zielbereich 5: Steigerung der Vermittlungsfähigkeit durch spezifische Bildungsangebote

  • zusätzliche zielgruppenspezifische Bildungs- und Informationsangebote in lokalen Einrichtungen wie ländlichen Dorfgemeinschaftshäusern zur Verbesserung der Sozial- und Eigenkompetenz der Zielgruppe als grundlegende Voraussetzungen für eine Vermittelbarkeit bzw. für soziale Integration

Das Handlungskonzept des Lokalen Aktionsplans

Zur Umsetzung des Lokalen Aktionsplanes im Landkreis Güstrow sind folgende Rahmenbedingungen Bestandteil des Handlungskonzeptes:

  • Die lokale und externe Koordinierungsstelle bilden die Schnittstelle zu verschiedenen Akteuren auf Bundes-, Landes-, Landkreis- und kommunaler Ebene und arbeiten im Sinne einer gemeinwesenorientierten Strukturentwicklung partnerschaftlich zusammen.
  • Der Begleitausschuss nimmt Planungs- und Steuerungsaufgaben wahr und bildet in seiner Zusammensetzung die Kooperationsbasis zu den unmittelbar agierenden Akteuren und Bürgern sowie Bürgerinnen in den einzelnen Städten und Ämtern des Landkreises Güstrow.
  • Die Konzept- und Maßnahmeentwicklung erfolgt unter Beteiligung von Partnern des Gemeinwesens auf Landkreisebene sowie regionaler Ebene.
  • Die notwendigen Fördermittel stehen zur Umsetzung von Projekten und Maßnahmen sowie zur Koordinierung der Umsetzung des Lokalen Aktionsplanes zur Verfügung
  • Die Förderschwerpunkte orientieren sich an den ermittelten Bedarfen und erhalten zielorientiert durch Beschlussfassung im Begleitausschuss verbindlichen Charakter in Form von Förderrichtlinien.

 

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