Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung

Zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung DE06/54273

Zertifiziert nach AZWV

STÄRKEN vor Ort

STÄRKEN vor Ort

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Der Landkreis Güstrow bewirbt sich auch im dritten Förderjahr 2011 um Mittel des Bundesprogramms STÄRKEN vor Ort. Die Maßnahme wird durch den Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union kofinanziert. 

Unterstützt wird regionales Engagement für junge Menschen und mit jungen Menschen sowie für die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen von Kleininitiativen. Vielseitige Ideen sind als Mikroprojekt mit bis zu 10.000 Euro förderfähig. Vereine, freie Träger der Jugendhilfe, Kommunen, Bildungseinrichtungen und Schulen können eine Förderung beantragen. Die entsprechende Interessensbekundung ist bis spätestens zum 31. Oktober 2010 direkt bei der Lokalen Koordinierungsstelle einzureichen. Frühester Projektstart für die künftigen Mikroprojekte ist der 1. Januar 2011. Sie müssen bis zum 31. Juli 2011 abgeschlossen sein.

Der Begleitausschuss hat in seiner letzten Sitzung wesentliche Änderungen des Förderleitfadens beschlossen, die bereits 2010 die Entwicklung neuer Mikroprojekte betreffen:

  • Vorrangig sollen sich Projekte und Maßnahmen in die bestehenden Jugendhilfestrukturen vor Ort und in die über das Bundesprogramm „Vielfalt tut gut“ aufgebauten Netzwerkstrukturen eingliedern.
  • Die Mikroprojekte sollen bedarfsgerecht sein und die bestehenden Jugendhilfe- und Netzwerkstrukturen vor Ort ergänzen bzw. stärken.
  • Eine zwischen Verantwortungsträgern vor Ort gemeinsam entwickeltes und abgestimmtes Konzept wird vorausgesetzt. Ein Votum des zuständigen Amtes/der zuständigen Stadt (ggf. in Person des/der zuständigen Sozialraumvertreters/-in) ist mit der Interessenbekndung einzureichen.
  • Ein Planungsbudget jeweils für regional wirkende Mikroprojekte (Stadt- und Amtsregionen) und überregional wirkende Mikroprojekte (landkreisweit) wurde eingeführt.
  • Für indirekte Ausgaben können die Mikroprojektträger eine Pauschale von 7 % beantragen, um die Belegnachweisführung zu vereinfachen.

Alle Änderungen im Förderleitfaden für Mikroprojekte 2011 finden Sie unter Punkt 4: Alles für den Antrag.

Wichtig: Bitte laden Sie unbedingt die aktuelle Fassung der Formulare herunter und benutzen diese für Ihre Interessenbekundung.

Punkt 1: Zielstellungen des Programms
Punkt 2: Begleitausschuss
Punkt 3: Lokaler Aktionsplan des Landkreises Güstrow
Punkt 4: Alles für den Antrag
Punkt 5: Alles für den Verwendungsnachweis
Punkt 6: Geförderte Projekte
Punkt 7: Fotogalerie
Punkt 8: Presse
Punkt 9: Kontakte

Das BilSE-Institut fungiert als lokale Koordinierungsstelle für den Landkreis Güstrow. Interessenten können sich hier gern beraten lassen.

Ansprechpartnerin ist:

Frau Dr. Britta Ender
Telefon: 03843 / 7736231
E-Mail: britta.ender(at)bilse.de

Gefördert von:

 

BilSE - Institut für Bildung und Forschung GmbH

Kerstingstraße 2
18273 Güstrow

Telefon: 03843 7736-0
Telefax: 03843 7736-199
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