Unternehmensberatung - KOMPASS für Soloselbstständige

Titel:

Unternehmensberatung - KOMPASS

für Soloselbstständige
Kurzbe­schreibung:
Erhalte spezielle Förderungen für deine Selbstständigentätigkeit mit maximal einem Vollzeitäquivalent
Förderung:
sonstige
Zielgruppe:
Unternehmen
Fach­bereich:
Management, Unternehmensberatung
Abschluss:
Dauer:
nach Absprache und Verfügbarkeit des zu beratenden Solo-Selbstständigen
zeitlicher Umfang:
Vollzeit
Termin:
auf Anfrage
Ort:
Bergen, Bützow, Gadebusch, Güstrow, Landkreis Rostock, Online, Ribnitz-Damgarten, Rostock, Teterow
Bild:

Hinweis zu Erstberatungen:

Das Förderprogramm KOMPASS verzeichnet weiterhin eine sehr hohe Nachfrage. Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, wird die Ausgabe von Qualifizierungsschecks im Zeitraum von Mai bis voraussichtlich Oktober 2026 bundesweit begrenzt. Diese Regelung gilt für alle Anlaufstellen. Eine zeitnahe Ausstellung eines Qualifizierungsschecks kann somit nicht in allen Fällen gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und wenden Sie sich nur an eine Anlaufstelle. Mehrfachanfragen führen zu Verzögerungen im Gesamtprozess. Für eine zügige und erfolgreiche Antragstellung stimmen Sie den gesamten Antragsprozess bitte eng mit Ihrer Anlaufstelle ab und nutzen Sie deren Begleitung durchgängig. Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht.  Über etwaige Änderungen informieren wir an dieser Stelle. Wir danken für Ihr Verständnis.

KOMPASS für Solo-Selbstständige

KOMPASS ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und
des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) zur Qualifizierung von Solo-Selbstständigen.
Ziel ist es, Solo-Selbstständigen durch die Förderung von Weiterbildungen zu mehr Bestandsfestigkeit und Krisensicherheit zu verhelfen.

Was wird gefördert?

  • berufliche Qualifizierungen bzw. Weiterbildungsmaßnahmen von Soloselbstständigen zur Sicherung der beruflichen Existenz
  • Qualifizierungsmaßnahmen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Solo-Selbstständige

  • mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland,
  • die seit mindestens seit 2 Jahren am Markt bestehen,
  • maximal eine Person in Vollzeit beschäftigen und
  • ihr Einkommen überwiegend (≥ 51%) aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit beziehen.

Anträge auf eine Aufnahme in das KOMPASS - Programm über unsere Beratungsstelle sind ausschließlich möglich, wenn Sie sich hier registrieren.

Die Vergabe erfolgt nach zeitlicher Reihenfolge, maßgeblich ist der Zeitpunkt der ersten Anfrage.
Beachten Sie bitte, dass eine Registrierung/ Anmeldung auf der Warteliste ausschließlich einmal möglich ist.

Registrierung/Warteliste

Einwilligung*

Zurück